Sie wollen als Ausländer (aus Deutschland, der Schweiz oder aus Österreich u.a.) in Frankreich eine Immobilie (Haus, Baugrundstück, Eigentumswohnung etc.) erwerben.
Sie können natürlich die Ihnen vorgelegten Verträge unterschreiben. Diejenigen, die das tun, ist meistens etwas mulmig dabei zumute. Einige erliegen einfach dem überschwänglichen Urlaubsgefühl und dem Sonnenwetter.
Wenn Sie nicht über hinreichende Sprach- und Rechtskenntnisse verfügen, fühlen Sie sich jedenfalls besser, wenn Sie sich über folgende Minenfelder zuvor beschäftigt haben. Gewißheit zu erlangen über offene Fragen tut gut und beruhigt. Wem sich zu informieren zu anstrengend ist, kann sich zu seinem konkreten, individuellen Vorhaben auch direkt beraten lassen. Das gilt auch für meine Kollegen Anwälte und Steuerberater im Rahmen der angebotenen Berater-Beratung.
Der auf Frankreich spezialisierte Rechtsanwalt Lueneberg informiert Sie verständlich und fundiert über die Punkte, die in rechtlicher Hinsicht beim Hauskauf in Frankreich zu beachten sind:
Vorbereitungsphase:
Vorverträge:
Durchführung des Kaufvertrages vor dem Notar:
Grundstücksregister:
Steuern:
Regionale Besonderheiten:
Gesetzestexte und Gerichtsurteile:
Hauskauf in 2011:
Publicité foncière et annulation du contrat de vente: Cass.civ, 3e, - 20 octobre 2010 - CASSATION, 15 février 2011, No 09-16.640. - CA Poitiers, 18 juin 2009.
Immobilienmarkt Frankreich 2011
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